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Gemeindechronik von Weppersdorf

Brief und Siegel

Brief und Siegel waren früher untrennbar miteinander verbunden. Der Brief hatte früher auch die Bedeutung von Urkunde. Heute noch gibt es z.B. einen Kaufbrief, Pfandbrief, Lehrbrief usw. Weil der Brief so ein wichtiges Dokument war, musste dieses besonders versiegelt werden. Aber nicht nur auf Briefen finden wir Siegel, auch auf Dokumenten aus damaliger Zeit hinterließen Richter (Bürgermeister), Geschworene (Mitglieder des Gemeinderates) und angesehene Bürger ihr eigenes Siegel (auch die "Petschaft" genannt), meistens mit ihren Initialen. Natürlich konnte man damals auch unterschreiben, indem man ein Kreuz vor seinen Namen setzte - diese Methode bevorzugten solche, die weder Lesen noch Schreiben konnten. Im Jahre 1706 bestätigten mehrere solcher Richter der Herrschaft Kobersdorf mit den Unterschriften neben ihren Siegeln die Richtigkeit der abgelieferten Robot- und Abgabenleistungen an das Verwaltungs- oder Rentamt der Herrschaft. Im ausgehenden 18. Jhdt. ging man dazu über, in den Gemeinden die persönlichen Siegel der Richter und Geschworenen durch gemeindeeigene Siegel zu ersetzen. Weppersdorf entschied sich, wie so viele andere Gemeinden auch, als Motiv die Darstellung der Heiligen Dreifaltigkeit zu wählen, das Patrozinium (Schutzherrschaft) der hiesigen katholischen Pfarrkirche. Die Umschrift des ersten Abdruckes des Gemeindesiegels aus dem Jahre 1799 lautet: "Gemeine Sigill Weperstorf"

 
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