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ERNENNUNG ZUR MARKTGEMEINDE
Die Burgenländische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 19. Juli 2004 beschlossen, der Gemeinde Weppersdorf über Antrag das Recht zur Führung der Bezeichnung MARKTGEMEINDE zu gewähren.
Das breit gestreute wirtschaftliche Angebot, die in jüngster Zeit erfolgten Betriebsansiedelungen und Erweiterungen sowie die zentrale Verkehrslage der Gemeinde, die eine weitere Zunahme der Zahl der gewerblichen Betriebe erwarten lässt, erfüllen die in § 3 Abs. 1 Bgld. GemO. 2003 geforderte größere wirtschaftliche Bedeutung für die Umgebung und rechtfertigen die Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde".
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