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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir, die Gemeinde Weppersdorf, sind bemüht, die von uns betriebene Website im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Website (www.weppersdorf.at).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:

Diese Website ist mit WCAG 2.0 AA (diese Prüfkriterien sind referenziert in der europäischen Norm EN 301 549) vollständig vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:

Diese Erklärung wurde am 24.06.2020 erstellt.
Die Barrierefreiheit wurde überprüft durch eine tatsächliche Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102, welche durch

  • eine von uns durchgeführte Selbstbewertung
  • ein Programm zur maschinellen Prüfung
erfolgte.

Die Erklärung wurde zuletzt am 24.06.2020 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Wir möchten, dass unsere Web-Angebote von allen Nutzerinnen und Nutzern unabhängig von Ihren Einschränkungen oder technischen Möglichkeiten umfassend genutzt werden können. Sofern Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheit melden möchten, wenden Sie sich per E-Mail post(at)weppersdorf.bgld.gv.at an uns.
Bei Fragen oder Feedback zur Website stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch unter +43 (0)2618 2281 zur Verfügung. Wir werden uns sodann intern mit Ihrem Anliegen auseinandersetzen und die notwendigen Schritte veranlassen.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an den Antidiskriminierungsbeauftragten des Landes Burgenland wenden. Dieser nimmt Beschwerden unter der E-Mailadresse post.antidiskriminierung(at)bgld.gv.at entgegen.

  • Amt der Burgenländischen Landesregierung
  • Antidiskriminierungsbeauftragter Mag. Klaus Mezgolits
  • Thomas Alva Edison-Straße 2
  • 7000 Eisenstadt

Beschwerden werden vom Antidiskriminierungsbeauftragten dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des §31a Burgenländisches Antidiskriminierungsgesetz, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat der Antidiskriminierungsbeauftragte dem betroffenen Rechtsträger Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie unter: https://www.burgenland.at/barrierefreies-internet/beschwerdeverfahren